Klienteninformationen

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Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker. Ein Heiler stellt keine medizinischen Diagnosen, führt keine medizinische Beratung durch und gibt keine Heilversprechen ab.

Der Begriff Heilung ist nur im Zusammenhang mit der Aktivierung der eigenen Energieressourcen zu verstehen. Das bedeutet, dass meine Arbeit keine ärztliche Behandlung oder den Heilpraktiker ersetzen kann. Geistige Heilung unterliegt nicht dem Heilpraktikergesetz.

Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde eindeutig entschieden, dass Heiler arbeiten dürfen und dass zum Ausüben des geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis oder Approbation nötig ist.